Umsatzsteuer Identifikationsnummer – USt Id – was ist das?

Sicher hat der ein oder andere von Euch schon mal von der Umsatzsteuer Identifikationsnummer gehört oder sie in dem ein oder anderen Impressum gesehen und sich vielleicht gefragt, was das genau ist und wofür die benötigt wird. Gerade Existenzgründer stehen vor diesen Fragen und weil ich auch vor kurzem von einem lieben netten Bekannten diesbezüglich „gelöchert“ wurde, habe ich mich entschlossen, mal ein paar Takte dazu zu schreiben. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer wird nur an Gewerbetreibende ausgegeben, Privatpersonen erhalten keine USt Id Nummer.

Die Funktion der Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist das Ermöglichen von umsatz-steuerfreien innergemeinschaft-lichen Geschäften der EU. Diese Geschäfte beinhalten den Warenverkehr wie auch Dienstleistungen mit gewerb-lichen Geschäftspartnern, die außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU ansässig sind. Das heißt im Klartext, dass wenn Du etwas von einem ausländischen Unternehmer, der innerhalb der EU ansässig ist, einkaufst oder ihm etwas verkaufst, diese Geschäfte umsatzsteuerfrei sind, wenn beide Parteien im Besitz einer gültigen USt Id Nummer sind.

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer kann von allen Personen beantragt werden, die bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt sind. So können Kleinunternehmer, die sich nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht befreien haben lassen, keine USt Id Nummer beantragen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung, welche von der Umsatzsteuerbefreiung zwischen Geschäftspartnern innerhalb der EU Gebrauch macht, hat zusätzlich zu allen anderen vorgeschriebenen Angaben die USt Id Nummer von beiden Vertragspartnern zu enthalten. Wenn Du beispielsweise einem österreichischen Geschäftspartner eine solche Rechnung schreibst, dann musst Du zusätzlich Deine USt Id Nummer und auch die Umsatzsteuer Identifikationsnummer Deines österreichischen Geschäftspartners auf der Rechnung angeben.

Falls Dein österreichischer Geschäftspartner aber keine USt Id Nummer besitzt, musst Du auf Deiner Rechnung die gesetzlich vorgeschriebene deutsche Mehrwertsteuer ausweisen und kassieren. Machst Du das nicht, wirst Du diese Umsatzsteuer aus eigener Tasche berappen müssen und selbst zusehen, wie Du sie von Deinem Geschäftspartner nachträglich erhältst. Dies gilt ebenfalls für den Fall, wenn Dein Geschäftspartner Dir eine falsche Umsatzsteuer Identifikationsnummer gibt! So ist es grundsätzlich empfehlenswert vor dem Ausstellen einer solchen Rechnung die ausländische USt Id Nummer zu prüfen. Dies kannst Du z.B. online auf dem Portal des Bundeszentralamtes für Steuern: http://www.bzst.bund.de/
Auf diesem Portal kann ebenfalls die eigene Umsatzsteuer Identifikationsnummer online beantragt werden.

Ähnlich sieht es für den Inhaber einer USt Id Nummer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen aus dem EU Ausland aus. Kaufst Du bei beispielsweise bei dem österreichischen Geschäftspartner etwas ein, so ist dieser Einkauf von der Umsatzsteuer befreit, wenn beide Umsatzsteuer Identifikationsnummern auf der Rechnung angegeben sind.

So gesehen ist die Umsatzsteuer Identifikationsnummer doch eine feine Sache. Auch wenn sich die Vorteile einem nicht auf dem ersten Blick, mangels EU-ausländischer Geschäftspartner, erschließen, schadet die Beantragung einer USt Id Nummer nicht. Hinter der Beantragung und Zuteilung der Umsatzsteuer Identifikationsnummer steht keine Pflicht solche Geschäfte auch auszuführen. Und Du hast sie dann gleich bei der Hand, falls Du sie doch einmal brauchst.

Gerade wenn der ein oder andere EU-ausländische Geschäftspartner bei Dir etwas kaufen möchte, kann das Fehlen einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer für ihn ein Grund sein, sich nach einem anderen Geschäftspartner umzusehen, bei dem er keine deutsche Umsatzsteuer bezahlen muss, die für ihn den Einkauf teurer macht. So wie wir in Deutschland nicht berechtigt sind, ausländische Umsatzsteuer dem deutschen Vorsteuerabzug zu unterziehen, ist das auch im EU-Ausland nicht möglich. Aber dafür gibt es ja die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.

8.01.2009 |
 Autor: Crazy Girl |
 Themenbereich: Selbstständigkeit
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6 Kommentare:
  1. René schrieb am 8. Januar 2009 um 22:34 Uhr:

    Was noch zu ergänzen ist: Die USt-ID behält ein Unternehmer lebenslang. Falls man also als Einzelperson mit einem Geschäftsmodell keinen Erfolg hat, kann man für das neue Business die alte USt-ID nutzen.

    Würde mich mal interessieren wie es aber ist, wenn man als Unternehmer mehrere Unternehmungen am Start hat und ob für jede dieser Unternehmungen dann jeweils , zwecks steuerlicher Unterscheidung damit man nicht durcheinanderkommt, pro Geschäftsmodell eine eigene USt-ID erforderlich ist.

    Das wäre interessant zu wissen.

  2. Crazy Girl antwortete am 9. Januar 2009 um 08:49 Uhr:

    @Rene: Lebenslange Gültigkeit ist nicht so ganz richtig. Die USt-ID verliert Ihre Gültigkeit wenn keine umsatzsteuerliche Führung beim Finanzamt mehr vorliegt. Wäre z.B. auch der Fall wenn ein Unternehmer in die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung wechselt. Wenn der gleiche Einzelunternehmer aber wieder zurück in die umsatzsteuerpflicht wechselt (ob mit dem gleichen oder einen anderen Unternehmen), kann die alte USt-ID aber wieder zugeteilt werden.
    Welchselt sich aber beispielsweise die Rechtsform von Einzelunternehmung in Personen- oder Kapitalgesellschaft, wird eine neue USt-ID erteilt. Ebenso bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen etc. von Unternehmen.

    Zu Deiner Frage: Wenn ein Unternehmer mehrere Gewerbe betreibt, dann gilt die Unternehmereinheit und es gibt nur eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (Ausnahme Organgesellschaften). Ich kann mir aber vorstellen, dass es da auch Unterscheidungen hinsichtlich der Rechtsformen gibt.

  3. Dominik schrieb am 22. Februar 2009 um 20:57 Uhr:

    Ich hätte da mal eine wichtige Frage:
    Ich habe mit einem Kumpel 2 Webseiten. Nun möchten wir Werbung in Form von GoogleAdsense auf beiden Seiten einbringen. Dadurch bräuchte man ja aber eine Umsatzsteuernummer.
    Geht es, dass diese Nummer auf eine Person angemeldet ist und ein zweiter diese verwendet?
    Oder würde es gehen; dass Webseite 1 eine Umsatzsteuernummer beantragt, Gewerbe anmeldet und Webseite 2 als sogenannte “Tochtergesellschaft” diese gleiche Nummer für Werbung verwendet?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

  4. Crazy Girl antwortete am 23. Februar 2009 um 09:14 Uhr:

    @Dominik: Tut mir leid Dominik, ich bin kein Steuerberater. Bei so einer Frage musst Du einen solchen zu Rate ziehen.

  5. Husky schrieb am 6. März 2009 um 09:40 Uhr:

    Hallo,
    Crazy Girl hat schon gute Antworten geliefert.
    Allerdings ist das mit der USt-ID Nr. nicht ganz richtig.
    Auch ein Kleinunternehmer kann eine USt-ID Nr. beantragen und bekommen.
    Damit kann er den Verkäufern in der EU signalisieren, dass er keine Privatperson ist, sondern Unternehmer; damit die steuerfrei liefern dürfen!
    Er muß nur beim Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden, und das wird er ja (als Kleinunternehmer)!
    Schaut mal nach im §27a Abs.1 Satz 2 UStG
    Er erhält die ausländische USt quasi geschenkt. (Bei Regelversteuerung wäre Erwerb 19% und Vost 19% ebenfalls null)

  6. Crazy Girl antwortete am 6. März 2009 um 10:28 Uhr:

    @Husky: Das ist etwas falsch, was Du schreibst. Für den so genannten Kleinunternehmer gilt die Umsatzsteuerregelung (wenn er sie wählt, sonst ist er kein Kleinunternehmer). Damit ist er von der Umsatzsteuer befreit und wird daher auch beim Finanzamt nicht umsatzsteuerlich geführt und kann daher auch kein Umsatzsteuer ID beantragen.

    Wenn Du mit Kleinunternehmer einen “kleinen Unternehmer” meinst, der umsatzsteuerpflichtig ist (z.B. mit einem Nebengewerbe oder auch mit einem Hauptgewerbe), dann kann eine Umsatzsteuer ID beantragt werden.
    In der Regel wird aber mit Kleinunternehmer derjenige bezeichnet, der die Umsatzsteuerbefreiung gewählt hat ;-)

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