Zum ersten 1. Januar 2011 gibt es einige Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die uns über die Zeit hinweg weitaus mehr an den Geldbeutel gehen, als bisher. So zahle ich in diesem Jahr noch monatlich 17,89 Euro pro Monat und ab 1. Januar 2011 soll sich der monatliche Beitrag auf 38,33 Euro erhöhen. Im Jahr 2012 wird dann gleich mal das Doppelte fällig. Die enorme Steigerung der monatlichen Beiträge liegt darin begründet, dass bis dato 25% der monatlichen Bezugsgröße für Selbständige als Bemessungsgrundlage galten, diese in 2011 auf 50% steigt und in 2012 auf 100%.
Von diesen Änderungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die ab 1. Januar 2011 in Kraft treten, habe ich bereits im Sommer durch Peers Artikel Arbeitslosenversicherung für Selbständige noch sinnvoll? erfahren. Aber wie es denn auch immer so ist, im Sommer setze ich mich noch nicht mit Dingen auseinander, die erst zum Jahresende aktuell werden. So habe ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige bis jetzt verschoben.
Heute rief ich dann mal kurz bei der entsprechenden Stelle in der Agentur für Arbeit München an, denn ein weiterer Punkt, der neben den steigenden Beiträgen ab 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, ist eine 5jährige Pflichtveranstaltung. D.h. ab 1. Januar 2011 kann die freiwillige Abeitslosenversicherung für Selbständige erst nach 5 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Mich interessierte vor allem, ob diese 5 Jahre ab 1. Januar 2011 für alle gelten oder ab dem Eintrittsdatum in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Letzteres wäre für mich wesentlich besser gewesen, denn ich bin ja bereits seit dem Jahr 2006, seitdem es diese Versicherungsmöglichkeit gibt, dabei. Damit wären für mich die 5 Jahre bereits im Jahr 2011 rum. Nur… leider gilt das Ganze wirklich erst ab 1. Januar 2011 für alle, so dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige frühestens im Jahr 2016 gekündigt werden kann.
So eine Pflichtveranstaltung hinterlässt bei mir einen bitteren Nachgeschmack, denn ich weiß zwar wie die Beiträge für 2011 ungefähr aussehen werden, doch was ist in den weiteren Jahren. Wenn die dann auf einmal ein paar hundert Euro von mir pro Monat wollen, sieht es mit meinem Versicherungswillen vielleicht schon ganz anders aus.
Nur wenn, dann muss ich mich bald entscheiden, denn das Sonderkündigungsrecht für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2010. Dieses kann bis zum 31.03.2011 rückwirkend ausgesprochen werden.
Da ist guter Rat natürlich teuer und wenn ich mir die Entwicklung der Beiträge in den vergangenen 4 Jahren ansehe, bei denen bis dato 25% der monatlichen Bezugsgröße als Bemessungsgrundlage galten, dann sieht man sehr schnell, dass die Beiträge ziemlich unterschiedlich waren:
- 2006: 39,81 Euro monatlich
- 2007: 25,73 Euro monatlich
- 2008: 20,50 Euro monatlich
- 2009: 17,64 Euro monatlich
- 2010: 17,89 Euro monatlich
Das heißt, dann könnten mit der Steigerung von 25% auf 100% der monatlichen Bezugsgröße als Bemessungsgrundlage auch durchaus auch mal mehr als 100 Euro auf einen zukommen pro Monat (im Jahr 2006 wären das sogar 159,24 Euro gewesen). Kommt immer darauf an wie hoch die monatliche Bezugsgröße sein wird und wie sich der Beitragssatz zur AV generell ändert. Eine Rechnung mit so vielen Unbekannten ist natürlich nicht durchführbar, also bleibt einem hier nur die wage Vermutung.
Wenn das Ganze nicht zu einer Pflichtveranstaltung für 5 Jahre geworden wäre, wäre es ja in sich gesehen kein Problem. Nur so bleibt dann doch ein ziemlich dummes Gefühl und die Frage: bleib ich dabei und nehme ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch?
Hallo Tanja,
wenn ich deinen Beitrag richtig gelesen und verstanden habe, wäre eine Kündigung eine, sowohl Logische als von der Emotionellen Seite her (Bauchgefühl), richtig Entscheidung.
Mit 5 Jahren “Zwangsmitliegeschaft” ist für mich eine Freiwilligkeit nicht mehr so gesehen gegeben und zu vereinbaren.
Lieber anders Rücklagen bilden um eine mögliche Arbeitslosigkeit abzumildern.
Wie immer ist es ein Rechenexempel. Setzte dich hin, mach dir eine Excel Tabelle mit den Ausgaben für die Versicherung für die nächsten 5 Jahre. Und vergleiche das mit anderen Optionen die zu Verfügung stehen.
Ich denke da zum Beispiel an Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto, welches sogar noch ein paar Zinsen bringen könnten. Wenn man das zum Beispiel jetzt schon mit sagen wir mal 100€ im Monat macht. Hätte man nach 5 Jahren schon 6000€ plus die Zinsen die noch dazu kommen.
Ich hatte auch mal überlegt das zu machen, aber unter den Bedingungen lohnt es einfach nicht mehr. Als Unternehmer hat man ja eh nicht die Absicht arbeitslos zu werden, von daher würde ich auch sagen, es lieber wo anders auf die hohe Kante zu legen und Rücklagen zu bilden.
Hallo Tanja,
erst einmal wuensche ich dir eine frohe Adventszeit.
Dann zu deinem, wiedermal hervoragendem Artikel…
Ich kann es echt nicht verstehen das Deutschland sich in diesen Sachen, Sozialversicherungen allgemein, so schwer tut.
Ich selber bin wohnhaft in Spanien und war vorher einige Jahre selbststaendig in Deutschland und moechte Hier nun nicht ueber die Vor- und Nachteile der privaten Versicherungen eingehen.
Was aber einmal gesagt werden muss, ist doch die Tatsache das sehr viele Unternehmer (oder diejenigen die sich so nennen) einige Zuschuesse aus oeffentlichen Gelder holen, von diesen Geldern dann eine Zeit lang leben und anschliessend zurueck zu HartzIV kommen!
Ohne auch je einen Cent einbezahlt zu haben!
Nun sehe ich mir den “Autonomo” in Spanien an.
Dort muss man mit der Gewerbeanmeldung einen gewissen Fixbetrag an die Sozialversicherungen zahlen. Dieser Betrag beinhaltet eine Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung im Minimum.
Es handelt sich tatsaechlich nur um einen minimal Betrag von ca. 300 Euro den der Selbststaendige immer bezahlen muss und wodurch er dann auch eine Leistung gegenueber den Sozialversicherungen erbringt und sollte es zu einem Scheitern seines Geschaeftes kommen, dann auch erhaelt!
So wird in jedem Fall verhindert das sich eventuelle Arbeitslose nur einen Zuschuss holen um anschliessend wiederum auf ihren alten Stand zurueckzukehren…. und natuerlich ist in diesem Fall, auch von Menschen die Jahrelang einen Betrieb vorbildlich gefuehrt haben und durch eine Krise in die Pleite rutschen, ein gewisser Betrag in die Sozialkassen geflossen. Was im Endeffekt nur Fair den normalen Arbeitnehmer gegenueber ist!
Ich selber war in Deutschland und bin jetzt in Spanien Selbststaendig und habe vorher auch gute 20 Jahre als angestellter Arbeiter gelebt!
Meine Meinung: Das spanische System ist fairer beiden Seiten gegenueber… allerdingst glaube ich nicht, dass man es auch in Deutschland umsetzen kann.
Der Grund dafuer: Der deutsche Staat wuerde wieder einmal versuchen ueber die Sozialversicherungen seine leeren Kassen zu fuellen und die Gelder in andere Projekte stecken als in die, wo sie vorgesehen fuer sind!
Ich hoffe das mein Kommentar nicht zu lang war
Euer Guido
@Tanja Klar ist es guenstiger wie in Deutschland, alleine meine Krankenversicherung wuerde mich, mit meinem hohen Alter
. schon alleine das Doppelte kosten und da habe ich keine anderen Versicherungen dabei!
Nur muss man hierzu dann auch fairerhalber sagen, in Spanien gibt es theoretisch keine KV, es gibt sie zwar aber wird aus oeffentlichen Mitteln getragen. Die einzige Vorraussetzung fuer diese KV ist ein Empardonamiento, zu Deutsch: Eine Meldebescheinigung, denn in Spanien gibt es keine Meldepflicht! Ist man jedoch offiziell gemeldet hat man das Anrecht auf eine medizinische Grundversorgung bei einem Public-Doktor (vorgeschriebener oeffentlicher Arzt der vom Staat bezahlt wird).
Hier hoert man dann auch wieder Menschen murren… aber diese Public Aerzte sind voll ausgebildete Mediziner und Kliniken in Spanien haben einen gleichen Stellenwert wie in Deutschland… und was noch viel wichtiger ist!
In der medizinischen Grundversorgung sind Medikamente mit inbegriffen und nur fuer “Nicht” Rentner kostenpflichtig…. Mit 0,65 Euro pro Rezept!!!
Das alles ist moeglich durch diese Zuzahlungen der Autonomos, von denen es in Spanien eine grosse Anzahl gibt!
LG
Guido
@Willi: Klar, bevor man sich entscheidet, sollte man das alles gut durchrechnen und kucken, womit man evtl. besser fährt.
@Max: Vor hat man das sicher nicht, aber man steckt auch nicht immer drin
@Guido: Danke für Deinen langen Kommentar
Interessant das spanische System und sogar noch wesentlich günstiger. Ich zahle z.B. schon alleine für die KV mehr
@Tanja,
Nicht verzagen Peter fragen
Die 5 Jahres Frist gilt ab den 1 Jan 2011 wobei es egal ist ob du schon vorher mehrere Jahren in diese Versicherung warst oder nicht. Wer ab Anfang 2011 in die freiwillige ALV ist der bindet sich 5 Jahre an diese, egal wie hoch deren Beitrag nun mal sein wird.
Wer schon mehr wie 6 Monate in die freiwillige ALV und noch vor 2011 Aufgrund der 5 Jahreszwang noch schnell heraus will, bekommt noch eine Schonfrist bis zum 31 Jan 2011. Aber da muss die Kündigung beim Amt vorliegen, wobei ich aber jeden empfehlen würde diese noch im Jahre 2010 zu erledigen.
Klar sind diese Beitragsteigerungen recht hoch nur war es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis diesen Dumping Angebot enden würde, Real gesehen hätte die freiwillige ALV schon von Beginn an um die 50 Euro im Monat kosten müssen.
Sollte ein Selbständige weiterhin in die freiwillige ALV bleiben?
Diese Frage muss jeder selber für sich entscheiden wobei es eigentlich nur 2 wirkliche Gründe gibt warum diese Versicherung ein gute Griff sein kann
– Geht eure Unternehmen irgendwann den Bach runter bekommt Ihr zumindest ALG 1 und nicht wie ansonsten nur Hartz 4.
– Sollten Gedanken vorhanden sein sich vielleicht in Zukunft eine bestimmte Fortbildung machen zu wollen so kann es vielleicht auch sinnvoll sein für mehrere Jahren die ALV zu zahlen weil solche Fortbildungen durchaus sehr teuer sind und wenn ihr die entsprechende Zeit beweisen könnt diese Kosten vom AA übernommen werden.
Wer aber bereits schon mehrere Jahren mit seine Selbständigkeit unterwegs ist und selber merkt das die Sache eigentlich gut läuft, der sollte zumindest überlegen ob es wirklich so sinnvoll wäre in eine Versicherung zu zahlen die man eigentlich nie in Anspruch nehmen wird.
@Guido: Schicker Gravatar
Das Ganze kommt mir aus Italien etwas bekannt vor. Dort ist es zumindest ähnlich was die medizinische Grundversorgung betrifft. Ich hab in Italien mal ein Jahr gelebt und gearbeitet.
@Peter: Off topic: Nutzt Du was automatisches zum Ausfüllen der Felder in den Kommentaren? Deine URL ist nämlich schon mehrfach falsch gewesen
Nun aber themenbezogen: Bei mir stellt sich nicht die Frage ALG 1 oder Hartz 4, sondern ALG 1 oder gor nix, denn ich bin ja verheiratet und mein Mann hat einen Job. Also würde ich, wenn ich Schiffbruch erleide, gar nichts kriegen, falls ich nicht mehr ins ALG 1 falle. Wir sind aber trotzdem auf zwei volle Einkommen angewiesen und damit steht das Ganze schon auf einem etwas anderen Papier.
Hallo Tanja,
danke für die Info.. Könnte auch für mich bald interessant werden.. Aber für mich zählt immer der Sicherheitsgedanke und an deiner Stelle würde ich dabei bleiben, aber am besten, du machst so eine schöne Plus/Minus-Liste und entscheidest dich, nachdem du noch ein paar Mal drüber geschlafen hast..
LG Jörn
@Jörn: Da werde ich wohl noch die eine oder andere Nacht drüber schlafen müssen. Wahrscheinlich wird es aber eher so aussehen, dass ich dabei bleibe, denn auch bei mir ist der Sicherheitsgedanke da.
Ach das sind ja Neuigkeiten
Ok, dann ist das Thema für mich schlagartig beendet, 5 Jahre Geiselhaft mit ungewissem Ende brauche ich nicht. Ich zahle da jetzt schon so lange ein, ich glaube seitdem es die gibt, die Kohle hätte ich echt besser woanders angelegt. Sicherheitsgedanke hin und her, das ist, gerade als Selbstständiger, kaufmännischer Mumpitz der sich vorne und hinten nicht mehr rechnet. Was hab ich einen Hals auf DLand … Ok, dann ab aufs Tagesgeldkonto bis ich mir was besseres überlegt habe
@Tanja,
Klar dann sieht die Sache anders aus, aber dann muss Dir auch die freiwillige ALV den Betrag wert sein – selbst wenn diese vielleicht in ein paar Jahren auf mehr wie 100 Euro im Monat steigen wird.
Danke für dein andere Hinweis
@Francis: Einfacher wird das hier sicherlich nicht, sondern eher immer schwerer… und irgendwie kommt es mir auch so vor, als werden gerade immer die Selbständigen gerne “geschröpft”
@Peter: Bitte, ich hab den Hinweis aber auch aus Eigennutz gegeben (muss sie ja sonst immer anpassen) *lacht*
Die Frage ist wie sich das bei einem Selbständigen verhält. Ich vermute, dass man da gar nicht so leicht was bekommt. Kannst du zB als Webdesigner, wenn du grad keinen Auftrag hast dich für den einen Monat arbeitslos melden? Oder musst du dann dein Gewerbe aufgeben? Was ist wenn Du neben dem Webdesignen noch einen kleinen Beratervertrag mit 500 Euro hast, oder entsprechende Werbeeinnamen? Bist du dann halb arbeitslos? Ein Angestellter kann das ja eher nachweisen. Ich glaub das ist rausgeworfenes Geld!
@Susann: Da gibt es schon einige Voraussetzung um ALG 1 zu erhalten – mal schnell für zwischendurch geht das nicht. Aber das ist nicht nur für Selbständige so, sondern für alle die diese Leistung beanspruchen möchten
Um ALG als Selbständige zu erhalten wird jeder sein Gewerbe abmelden müssen. Zudem darf man nebenbei nur maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten und auch der hieraus erzielte Verdienst unterliegt strenge Regeln.
Einfach mal ein Monat ALG 1 kassieren geht nicht so einfach wie manche es sich vielleicht vorstellen.
@Peter: Ich glaube eine Ummeldung als Nebengewerbe mit Erfüllung der entsprechenden Kriterien (maximale Zeit und maximaler Verdienst) dürfte auch genügen. Aber trotzdem, mal kurz arbeitslos und hin und her wechseln ist sicher nicht möglich. Eine Arbeitslosigkeit kann definitiv nicht mit einer Krankheit verglichen werden. Und das wäre ja auch sicher nicht im Sinne des Erfinders und wenn es so einfach wäre wir krank sein, dann wären die Beiträge auch so hoch geschnellt, dass sie kaum mehr einer bezahlen wollen würde/könnte
Hallo,
habe grad’ den Brief der “Agentur für Arbeit” über eine Beitragserhöhung erhalten. Die Mitte dieses Jahres beschlossene Erhöhung der “Freiwilligen Arbietslosenversicherung” ist schade, aber 40 und evtl. gar 70 bis >100 Euro je Monat mit Bindung über 5 Jahre (!) will und kann ich mir nicht leisten.
Da kann man lieber privat für schlechte Zeiten vorsorgen. Kleinbeträge läppern sich – zumal über ein halbes Jahrzehnt! – auch zu einem schönen Notgroschen. Wenn ich aufgeben muß, geht’s zum Arbeitsamt. Und es gibt in Deutschland die Sozialhilfe. So sieht das aus.
Ich werde noch in diesem Monat die Versicherung kündigen. Und ab 2011 noch mehr sparen und natürlich noch fleißiger arbeiten.
Übrigens:
“… Selbständige richten laut gruendungszuschuss.de bis zum 31. März 2011 ein formloses Kündigungsschreiben an die Arbeitsagentur. Die Kündigung wirke damit rückwirkend zum 1. Januar 2011.”
Ich durfte meine Existenzgründung über die letzen drei Jahre dankenswerterweise über diese Versicherung absichern und bin auch froh, diesen Arbeitslosenschutz für ca. 20Euro/Monat “in der Hinterhand” gehabt zu haben. Aber ab 01.01.2011 überwegen für mich die Nachteile. Am schlimmsten ist wohl die 5-Jahres-Bindung. Und die steigenden Kosten… ach herje, beides ist für’n Ars*h!
Tut mir echt leid für Neugründer. Sich für oder gegen die Versicherung zu entscheiden ist ab sofort sehr schwierig…
Allen Anwesenden ein schönes Fest und erholsame Feiertage und natürlich einen guten Rutsch in’s Jahr 2011!
Fozzibär
@Fozzibär: Deine Notgroschen Rechnung kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Nimm mal an Du kriegst von der AV für 1 Jahr 1000 pro Monat (nur als Beispiel), das wären 12.000 Euro für das eine Jahr. Wie lange musst Du wieviel pro Monat auf die Seite legen, um das aufzufangen?
Aber ich will die AV sicher nicht schön reden, unterm Strich muss das jeder für sich selbst entscheiden
Hallo,
das mit den beispielhaften 1000 Euro im Monat ist für mich eine weitere große Unbekannte, denn was genau man im Falle der Arbeitslosigkeit bekommt, habe ich in der ganzen Zeit (bin ebenfalls seit 2006 dabei) nicht in Erfahrung bringen können. Wenn jeder Versicherte den selben Betrag aufgrund einer festgelegten Bezugsgröße einzahlt, sollte im Falle einer Inanspruchnahme auch jeder das gleiche Arbeitslosengeld erhalten. Wenn’s dumm läuft, sind wir in drei, vier Jahren bei Beiträgen von weit über 100 Euro, denen im Ernstfall ein Arbeitslosengeld von deutlich weniger als 1000 Euro gegenüber steht, und das ist nun wirklich wirtschaftlicher Mumpitz. Für mich sind die neuen Konditionen de facto eine Abschaffung der freiwilligen AL-Versicherung (so wie’s immer geplant war), ich kann mir kaum vorstellen, dass das noch für viele interessant sein wird.
Find’s im Übrigen ziemlich eine ziemliche Sauerei (sorry, aber ein passenderes Wort fällt mir nicht ein), eine 5-jährige Zwangsversicherung einzuführen, deren Konditionen für diesen Zeitraum überhaupt nicht klar sind. Dass die 5 Jahre erst ab jetzt und nicht ab Versicherungsbeginn gelten, war für mich aus dem Schreiben auch nicht ersichtlich, ergo, Kündigung geht sofort raus (und danke für diesen Blog, ich wär sonst nicht drauf aufmerksam geworden).
Trotzdem toi toi toi für alle, die dabei bleiben!
@Christine: M.E. gibt es Tabellen, die bei Versicherungsbeginn auch zugeschickt wurden, in denen klar zu erkennen ist, was im Fall der Fälle als Arbeitslosengeld für einen rausspringt. Im Falle der freiweilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige richtet sich der Betrag nach dem Ausbildungsstand.
Hm, solche Tabellen habe ich definitiv nie erhalten, auf der Website des BMWi liest sich das auch sehr schwammig “Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts ist u. a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.” Unter Selbständigen ist es ja nicht unüblich, dass die ursprüngl. Qualifikation wenig bis gar nichts mit der inzwischen ausgeübten Tätigkeit zu tun hat…
Bei klaren Regeln für beide Seiten wäre ich gerne weiterhin dabei, aber so ist mir da zuviel Auslegungsspielraum.
Christine, dass mit den Tabellen, aus der man im “Schadensfall” seinen Anspruch errechnen kann, stimmt leider nicht. Ich bin seit 2008 dabei und habe keine Ahnung, wieviel ich bekommen würde. Und übrigens: Von der Änderung der Gesetze höre ich hier und heute auch zum ersten Mal. Ich wurde nichtmal darüber informiert. Muß jetzt schnellstens mal bei der AA anrufen und mich erkundigen. Also: Dank für die wertvolle Info!
@Christine und amica2: Ihr müsst ganz einach nur die “Hinweise zur freiweilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung” der Bundesagentur für Arbeit lesen. Dort steht es drin, wie hoch die Leistungen sind. (siehe ‘http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf‘). Diese Hinweise gehörten auch zur ersten Post der Bundesagentur für Arbeit bei Versicherungsbeginn und sind in der aktualisierten Form bei der Bundesagentur für Arbeit erhältlich
Ah, Danke!
Es ändert trotzdem nichts an dem Grund-Dilemma, dass mein Hochschulabschluss von vor 10 Jahren fachlich nichts mit meiner seitdem ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, für welche es keine geregelte Ausbildung gibt. Ich kenne im IT-Bereich eine Menge Leute (Quereinsteiger), bei denen es ähnlich ist, bzw. Studierte aus allen möglichen Disziplinen, die sich in der Gastronomie selbständig machen oder mit einem eigenen Laden, etc. Der von mir zitierte Satz, der auch über der Tabelle steht, lässt meiner Meinung nach dem entsprechend geneigten Arbeitsagentur-Mitarbeiter den Spielraum, dass man dem Arbeitsmarkt ja auch in dieser “minderwertigen”, weil nicht klar durch Ausbildung geregelten, Tätigkeit zur Verfügung stehen muss, schliesslich hat man sie zuletzt ausgeübt. Ist ja auch logisch. Einen reinen Bezug auf die Qualifikation unabhängig von der Ausübung kann ich – durch jenen zitierten Satz – aus dem Papier nicht heraus lesen.
Wenn ich also Gefahr laufe, trotz Diplom als “schnöder” Webdesigner eingestuft zu werden, weil ich das nunmal die letzten Jahre gemacht habe, und daher im Ernstfall 716 Euro bekomme (das ist glaube ich !weniger! als Hartz4 inkl. Wohnungskosten etc.), dann lohnt sich das bei xxx Euro monatl. Beitragshöhe einfach nicht mehr.
Aber genug gelabert, letztlich sind Lebens- und Arbeitssituationen unterschiedlich und jeder muss das für sich selbst entscheiden. Trotzdem hätte ich mir einen deutlich besseren und transparenteren Informationsfluss seitens der Arbeitsagentur gewünscht…
@Christine: Mir fällt dazu leider nur noch ein, dass es ist wie es ist und wir deren Vorgehensweisen nicht wegdiskutieren können. Was für wen sich am Besten herauskristallisiert dürfte individuell unterschiedlich sein.
Bei mir ist es z.B. so, dass ich kein Hartz4 bekommen würde, da ich verheiratet bin. Mein Mann verdient aber nicht genug, um die Wohnung und “mich” zu wuppen. Da wären auch 716 Euro wesentlich besser als 0
Hallo zusammen! Nach meinem heutigen Telefongespräch mit der Agentur für Arbeit, gibt es wenigstens zum Thema “Kündigungsrecht erst nach 5 Jahren” wohl eine gute Nachricht zu vermelden. Die freundliche Mitarbeiterin wies nämlich auf folgenden Gesetzestext hin: §28a SGB III: “… (5) Das Versicherungspflichtverhältnis endet, … 3. wenn der Versicherte mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist, mit Ablauf des Tages, für den letztmals Beiträge gezahlt wurden, …”. Für 2011 viel Glück, Erfolg und Gesundheit!
@Holger: Danke für Deine Info. Mir hatte die Dame am Telefon etwas ähnliches gesagt …dann zahlen Sie halt einfach nicht mehr…
Für alle die sich das genauer ansehen wollen, hier gehts zum entsprechenden Gesetzestext: (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html). Wie Holger schon geschrieben hat, zu finden unter (5) 3.