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Private Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Seit 2006 können sich auch Selbständige gegen die Arbeitslosigkeit versichern – wenn auch unter etwas anderen Bedingungen, als dies für Arbeitnehmer der Fall ist. Die private Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird Existenzgründern angeboten und basiert auf Freiwilligkeit. Als diese Möglichkeit 2006 eröffnet wurde, war für mich klar, das probiere ich auf jeden Fall einmal aus. Die monatlichen Beiträge sind niedrig und im Jahr 2006 konnten auch alle, die bereits länger selbstständig sind, die private Arbeitslosenversicherung für Selbständige beantragen.

Sicher ist somit schon einmal, dass für die private Arbeitslosenversicherung für Selbständige starke Einschränkungen gelten. Die liegen zum einen schon darin, dass der Abschluss nur innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes für Existenzgründer möglich ist. Die aufgenommene Tätigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Zudem ist es wichtig, dass der Selbständige bereits innerhalb der letzten 24 Monate vor der Selbständigkeit in zwölf Monaten entweder versicherungspflichtig beschäftig war oder aber Entgeltersatzleistungen bezogen hat. Weiterhin werden die Leistungen hier – anders als bei einkommensabhängigen Leistungen – in vier pauschale Leistungsklassen unterteilt.

Diese Leistungsklassen – Qualifikationsstufen – orientieren sich an dem Schul- beziehungsweise Berufsabschluss des Versicherten und teilen sich auf in Hochschulabschluss beziehungsweise Fachhochschulabschluss, Fachschulabschluss oder Meister, abgeschlossene Berufsausbildung sowie keine Ausbildung als letzte Gruppe.

Der Nachweis der Arbeitslosigkeit ist für Selbständige natürlich nicht ganz so einfach, denn Gewinne nachzuweisen ist bekanntlich leichter, als diese eben nicht nachweisen zu können. Ist der Nachweis dann möglich, erhält der Selbständige nach zwölfmonatiger Einzahlung von Beiträgen in die private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die pauschal berechnet werden und im Jahr 2009 bei monatlich 17,64 Euro liegen, die Leistung von Arbeitslosengeld. Und hier ist der Anspruch dann dem Arbeitslosengeld I hinsichtlich der Anrechnung von Haushaltseinkünften gleichgestellt, weil unabhängig von Einkünften des Partners geleistet wird.

Die monatlichen Beiträge für die private Arbeitslosenversicherung für Selbständige sind seit 2006 ständig gefallen. Lagen Sie 2006 noch bei knapp unter 40 Euro monatlich, waren es 2007 nur noch knapp über 25 Euro monatlich, 2008 dann knapp über 20 Euro monatlich und für 2009 sind es jetzt 17,64 Euro monatlich.

Vorteile: Privat vorzusorgen, kann sinnvoll sein, gerade bei knapp 20 Euro monatlicher Belastung. Die Leistungen in der höchsten der vier Klassen betragen immerhin, je nach Steuerklasse, um die 1.000 Euro monatlich. Die Dauer der Leistungen wird abhängig gemacht von der Beitragszahlung der letzten drei Jahre und kann für ein halbes bis ein Jahr bezogen werden. Wer über 55 Jahre alt ist, kann sogar bis zu 18 Monaten Leistungen beziehen. Für den Fall der Fälle, der ja hoffentlich nie eintritt, kann das eine sinnvolle Vorsorge sein.

Nachteile: Generell ist die Arbeitslosigkeit für Selbständige etwas schwieriger nachzuweisen. Wird aber die Selbstständigkeit beendet, entsteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein weiterer Nachteil ist, dass die private Arbeitslosenversicherung für Selbständige zunächst bis zum 31.12.2010 begrenzt ist.

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 Autor: Crazy Girl |
 Themenbereich: Selbstständigkeit
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2 Kommentare:
  1. Alper schrieb am 23. Januar 2009 um 16:55 Uhr:
    # 1

    Zwei kleine Ergänzungen bzw. Korrekturen dazu:

    - Wenn man bei Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 24 Monaten als Angestellter tätig war, wird die Leistung eben nicht nach den vier “Leistungsstufen” bemessen. Als Referenzwert für die Höhe der Leistung wird dann das letzte Brutto-Gehalt genommen, welches man damals als Angestellter bekommen hat.

    - Der sogenannte Nachweis einer Arbeitslosigkeit ist einfach: Du gehst zum Arbeitsamt, meldest dich arbeitslos weil du seit einiger Zeit keine Aufträge mehr verzeichnest und das wars dann auch schon. Füllst deine Unterlagen aus und bekommst noch gesagt, dass du natürlich Bescheid geben musst, wenn du doch Einnahmen erzielst. Fertig.

  2. Crazy Girl antwortete am 23. Januar 2009 um 17:07 Uhr:
    # 2

    Vielen Dank für die Korrekturen bzw. Ergänzungen, Alper. Wirklich klasse, das alles wußte ich so nicht und hab ich auch nirgends gefunden bei meiner Recherche. Hatte wohl mal wieder Tomatoes auf de Augen…
    Ansonsten bin ich wirklich mal gespannt was nach dem 31.10.2010 passiert, ob es weiter geht damit oder nicht…

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