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Unternehmensformen – ein kleiner Überblick

So mancher von Euch der schon mal mit dem Gedanken gespielt hat sich selbstständig zu machen, wurde vielleicht durch die Vorstellung von dem ganzen Verwaltungskram abgeschreckt. Dabei ist das nicht so kompliziert wie Du Dir das vielleicht vorstellt. Zunächst sollte sich jeder erst mal über die Unternehmensform im Klaren sein, die er für seine selbstständige Tätigkeit wählen möchte. Es gibt diverse Unternehmensformen unter denen Du dich selbstständig machen kannst, nachfolgend ein kleiner Überblick:

Da wäre zum ersten der klassische Einzelunternehmer, das ist eine einzelne Person die ihr Geschäft allein betreibt. Das heißt aber nicht, dass Du als solcher Unternehmer keine Angestellten hast, das bedeutet nur, dass Du allein die Entscheidungen triffst.

Dann wäre da noch die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) als Unternehmensform. Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmern. Du kannst Dir das vorstellen wie eine Ehe in der einer für den anderen haften muss. Du musst den Mitunternehmer deshalb aber nicht gleich heiraten!

Dies sind die wichtigsten Personengesellschaften in denen jeder Unternehmer voll haftet und das nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit dem privaten Vermögen. Wenn das Unternehmen von einem eingetragenen Kaufmann geführt wird besteht von Anfang an die Pflicht zu Bilanzierung und zur Buchführung.

Darüber hinaus gibt es noch die Kapitalgesellschaften. Bei diesen Unternehmensformen steht für einen Existenzgründer die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) im Vordergrund. Um eine GmbH zu gründen ist ein Kapital von mindestens 25.000 € notwendig. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist nur über einen Notar möglich, außerdem muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen.

Eine Abart der GmbH ist die englische Limited (Ltd.), bei dieser Form der GmbH ist nur ein Kapital von 1,50 € erforderlich. Der Notar und die damit verbundenen Kosten fallen in diesem Fall nicht an.

Das gilt auch für die Mini GmbH, für sie ist nur 1 € als Kapital notwendig, aber für die Gründung ist auch hier ein Notar verbindlich vorgeschrieben.

Bei diesen Unternehmensformen ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Jedoch sollte sich jeder der so etwas ins Auge fasst, dabei von einem Steuerberater unterstützen lassen.

Dies ist nur ein kleiner Überblick über die in meinen Augen wichtigsten Unternehmensformen. Natürlich gibt es noch weitere, wie zum Beispiel die AG (Aktiengesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft), OHG (offene Handelsgesellschaft) und viele mehr.

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 Autor: Crazy Girl |
 Themenbereich: Selbstständigkeit
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